Wenn Sie Gegenstände in unseren Fahrzeugen verloren haben, helfen wir Ihnen gern bei der Suche. Die Sofortsuche erfolgt über die Service-Hotline 0800 548 1245 (montags bis freitags 8:00 bis 18:30 Uhr). Nutzen Sie gern auch unser Kontaktformular.

Verloren gegangene Gegenstände können im Kundenzentrum in der Otto-von-Guericke-Straße 25, 39104 Magdeburg, in der darauffolgenden Woche abgeholt werden. Bei der Abholung müssen 3,00 Euro Bearbeitungsgebühr gezahlt und ein Personalausweis / Schülerausweis vorgelegt werden. Die Fundsachen werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen bis zu 3 Monate aufbewahrt.

Sie haben etwas in unseren Fahrzeugen oder Verkaufsstellen gefunden? Dann geben Sie den Gegenstand bei unseren Fahrerinnen und Fahrer oder in einer unserer Verkaufsstellen ab. Laut § 971 BGB haben Sie Anspruch auf Finderlohn. Damit wir Sie im Fall eines Fundlohns kontaktieren können, hinterlassen Sie bitte Ihre vollständige Adresse bei der Abgabe.

Abholung im MVB-Kundenzentrum:

Öffnungszeiten
Montag09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag09:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00 - 17:00 Uhr
Freitag09:00 - 13:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie Gegenstände in unseren Fahrzeugen verloren haben, helfen wir Ihnen gern bei der Suche. Die Suche erfolgt über die Service-Hotline 0800 548 1245 (montags bis freitags von 8:00 bis 18:30 Uhr) oder per E-Mail an info@mvbnet.de.
Verloren gegangene Gegenstände können im Kundenzentrum in der Otto-von-Guericke-Straße 25, 39104 Magdeburg abgeholt werden.
Um einen verbindlichen Abholtermin zu vereinbaren, melden Sie sich bitte vorher telefonisch bei der kostenfreien Service-Hotline unter 0800 548 12 45 oder per E-Mail an info@mvbnet.de. In der Regel können verloren gegangene Gegenstände spätestens zwei bis drei Tage später abgeholt werden.
Ja, bei der Abholung müssen 3,00 Euro Bearbeitungsgebühren gezahlt und ein Personalausweis bzw. Schülerausweis vorgelegt werden.
Die Fundsachen werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen bis zu drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Gegenstände vernichtet.
Ausweise und Personaldokumente werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist an die ausstellenden Behörden zurückgesandt.
Fundsachen, deren Aufbewahrung nicht zumutbar ist, etwa verderbliche Lebensmittel, werden umgehend entsorgt. Auch stark verschmutzte, nasse oder übelriechende Gegenstände werden nicht aufbewahrt. Sehr große Gegenstände, deren Lagerung aufgrund fehlender Kapazitäten nicht zumutbar ist, werden ebenfalls vorzeitig entsorgt.
Fundsachen in MVB-Fahrzeugen sind gemäß § 978 BGB beim Betriebspersonal abzuliefern. Geben Sie den Gegenstand bitte direkt bei unseren Fahrerinnen und Fahrern ab. Wenn Sie Anspruch auf Finderlohn gemäß § 971 BGB geltend machen möchten, informieren Sie uns bitte darüber und hinterlassen Sie Ihre Adresse sowie Kontaktdaten.
Beim Fund eines Tieres in unseren Fahrzeugen melden Sie sich bitte direkt bei unseren Fahrerinnen und Fahrern.
Fundsachen in Verkaufsstellen sind gemäß § 978 BGB beim Betriebspersonal abzuliefern. Geben Sie den Gegenstand bitte direkt im MVB-Häuschen oder im Kundenzentrum ab. Wenn Sie Anspruch auf Finderlohn gemäß § 971 BGB geltend machen möchten, informieren Sie uns bitte darüber und hinterlassen Sie Ihre Adresse sowie Kontaktdaten.
Fundsachen an Haltestellen sind im Fundbüro Magdeburg abzugeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fundbüros.
Ja, als Finderin oder Finder eines verlorenen Gegenstands haben Sie Anspruch auf Finderlohn gemäß § 971 BGB. Wenn Sie diesen Anspruch geltend machen möchten, informieren Sie uns bitte darüber und hinterlassen Sie Ihre Adresse sowie Kontaktdaten.
Anfragen zur Sicherung von Videoaufzeichnungen können ausschließlich durch die Erstellung einer Anzeige bei der Polizei erfolgen. Die Aufnahmen werden 24 Stunden gespeichert und anschließend automatisch überschrieben, sofern sie nach einem Vorfall nicht von der Polizei angefordert werden.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich zusätzlich an das Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fundbüros..
Zur Bearbeitung von Fundsachen werden personenbezogene Daten wie Vor- und Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) sowie gegebenenfalls die Personalausweisnummer erhoben. Diese Daten dienen der Feststellung der Identität sowie der Ermittlung der Eigentümerinnen und Eigentümer von Fundsachen.