Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Von einer fairen Globalisierung profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.

Grundsatzerklärung der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co.KG

Stand: 1.1.2024

Grundlegende Haltung

Die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) und ihre Tochterunternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und erklären den Schutz der Menschenrechte, der Umwelt und die Einhaltung der sozialen Standards zum zentralen Element ihres Handelns.
Wir respektieren international anerkannte Menschenrechte, das Umweltrecht und richten unsere Geschäftstätigkeit darauf aus, Menschenrechtsverletzungen und umweltschädlichem Verhalten stets vorzubeugen. Bei unserem unternehmerischen Handeln achten wir die deutschen und international geltenden Gesetze und sind bestrebt diese entlang der gesamten Lieferkette im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) umzusetzen.

Die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung obliegt der Geschäftsführung der MVB sowie den Geschäftsführungen der Tochterunternehmen. Die jeweils beauftragten Personen berichten einmal jährlich sowie anlassbezogen den Geschäftsführungen und informieren über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse.

Umgang mit Geschäftspartnern

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie gleichermaßen wie die MVB ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Menschenrechte, des Umweltschutzes und der sozialen Standards gerecht werden. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette, wirksame Maßnahmen zur Risikominimierung sowie deren Nachvollziehbarkeit. Im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen fordern wir von den teilnehmenden Unternehmen die Abgabe einer Eigenerklärung zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG sowie deren Einhaltung in angemessener Art und Weise auch bei ihren Zulieferern einzufordern.

Sorgfaltspflichten bei Menschenrechten, Umweltschutz und sozialen Standards

Die MVB implementieren zur Einhaltung und Überprüfung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG einen Prozess im Rahmen des Risikomanagements. Grundlage bilden hierbei die regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalysen für die MVB und ihre Tochterunternehmen im Rahmen des Lieferantenmanagements. Dabei werden Risikoanalysen immer dann aktualisiert, wenn sich wesentliche Grundlagen der bisherigen Zusammenarbeit mit einem Geschäftspartner verändert haben (z.B. neue Produkte, Produktionsstandorte, Zulieferer, Geschäftsbereiche, etc.) oder Anhaltspunkte für Verletzungen der Sorgfaltspflichten
vorliegen.

Im Rahmen der Risikoanalyse wird eine Klassifizierung durchgeführt, der die Lieferanten jeweils zugeordnet werden. Die Einordnung erfolgt in die Kategorien Bauleistungen, Dienstleistungen und Lieferleistungen sowie einer weiteren Gliederung nach unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten, Herkunftsland, Warengruppen und Auftragsvolumen.

Die Ergebnisse der Risikoanalyse fließen in alle Geschäftsabläufe ein, mit dem Ziel menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen bzw. aus diesen Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Gleichzeitig dienen sie der Information der Geschäftsführung.

Fortschreibung, Kontrolle und Gegenmaßnahmen

Alle aus der Risikoanalyse abgeleiteten und in die Geschäftsabläufe integrierten Maßnahmen werden auf ihre Wirksamkeit überprüft und ggf. angepasst. Werden anlassbezogene Risiken festgestellt, erfolgt je nach Art, Umfang und Ausmaß eine entsprechende Reaktion mit dem Ziel, einen etwaigen Verstoß zu beseitigen bzw. das Risiko zu minimieren.

Informationen

In regelmäßigen Schulungen werden die Beschäftigten über die Sorgfaltspflichten und aktuelle Themen zum LkSG informiert.

Beschwerdeverfahren

Die MVB hat zur Identifikation von Risiken ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches vertrauliche Meldungen von Hinweisen und Verstößen gegen die Menschenrechte, den Umweltschutz sowie gegen die sozialen Standards ermöglicht. Das Beschwerdeverfahren steht jedem zur Verfügung. Das Beschwerdeformular ist im Internet über folgenden Link erreichbar: https://www.lgd-data.de/hinweise-mvb

Kommunikation

Die MVB veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Integration der Menschenrechte, des Umweltschutzes und der sozialen Standards. Die Veröffentlichung erfolgt intern sowie auf der Internetseite und gegenüber der zuständigen Behörde.

Download Grundsatzerklärung der MVB zum Lieferkettengesetz