Die Mitnahme von Fahrrädern auf unseren Fahrzeugen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag – Freitag: 8 bis 14 Uhr und 18 bis 6 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: ganztägig

Bitte beachten Sie:
  • Zugelassen sind nur ein Fahrrad oder ein nicht zusammengeklappter E-Tretroller.
  • Die Unterbringung erfolgt auf den hinteren Plattformen der Straßenbahntrieb- und beiwagen, sowie auf der vorderen Plattform der Beiwagen.
  • Bei den Niederflurstraßenbahnen ist der 2. Einstieg von vorn zu benutzen.
  • In den Bussen erfolgt die Unterbringung auf der Plattform gegenüber der 2. Tür.
  • Die Einstiege sind mit Piktogrammen gekennzeichnet.
  • Die Entscheidung über die Mitnahme trifft unser Betriebspersonal. Kinderwagen und Rollstühle, sowie die Personenbeförderung haben Vorrang.
  • Fahrräder sind durch die Mitführenden so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt und geschädigt werden können.
  • Der Fahrgast haftet für die im Zusammenhang mit der Mitnahme von Fahrrädern entstandenen Schäden gegenüber dem Geschädigten selbst.
  • Für die Mitnahme muss eine Fahrradkarte MVB entwertet werden. Besitzer von gültigen Wochen-, Monats-, Abo-Monatskarten oder Semestertickets der Hochschule Magdeburg-Stendal sowie der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg können in den oben genannten Zeiten (siehe oben) kostenlos ein Fahrrad oder einen nicht zusammengeklappten E-Tretroller mitnehmen.
  • Die Fahrradkarte MVB ist ab Entwertung gültig und entspricht der Gültigkeit des Hauptfahrscheins. In Kombination mit dem City-Ticket und der BahnCard 100 ist sie ab Entwertung 60 Minuten gültig.

Unsere Straßenbahnen besitzen mittig 3 Doppeltüren und am Anfang und am Ende des Fahrzeuges zwei kleine Türen. Bitte benutzen Sie vorzugsweise die Doppeltüren zum Ein- und Ausstieg. Bereits vor dem Eintreffen des Fahrzeugs, können Sie im Haltestellenbereich entsprechend auf das Fahrzeug warten.
Dann funktioniert der Fahrgastwechsel für Sie stressfrei und Sie kommen schneller ans Ziel.

Die Türen in unseren Fahrzeugen schließen automatisch. Geregelt wird der Schließvorgang über eine Lichtschranke im Türbereich. Wenn Fahrgäste im Türbereich stehen und die Lichtschranke damit aktiviert, schließt die Tür nicht automatisch. Wir möchten Sie bitten, den Türbereich in unseren Fahrzeugen stets freizugeben.

Bevor Sie aus dem Fahrzeug aussteigen, schauen Sie sich bitte noch einmal um.

  • Haben Sie alles eingesteckt?
  • Nichts liegen gelassen?
  • Auch Ihr Handy ist verstaut?

Täglich bleiben in unseren Straßenbahnen und Bussen viele „Schätze“ liegen. Das ist für Sie aber auch für uns nicht schön. Bitte passen Sie auf Ihre Sachen auf.
Sollten Sie doch einmal etwas vermissen, dann helfen wir Ihnen gern. Mehr erfahren Sie hier.

Entlastung von den Fahrtkosten

Anspruch auf Entlastung von Kosten der Schülerbeförderung bis zu einem Höchstbetrag (Berücksichtigung der Ferienzeiten) abzüglich einer Eigenbeteiligung von 100 Euro haben folgende Schüler:

  • Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien
  • Schuljahrgänge 11-13 der Gesamtschulen und Freien Waldorfschulen
  • Berufsfachschulen mit der Zulassungsvoraussetzung des mittleren Schulabschlusses
  • Berufsfachschulen (nach mittlerem Schulabschluss) ab 2. Ausbildungsjahr
  • Fachschulen (auch Teilzeit)
  • Fachoberschulen
  • Berufliches Gymnasium (ehemals Fachgymnasien).

Schüler in dualer Ausbildung haben keinen Anspruch (Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, Erhalt einer Ausbildungsvergütung).
Erstattungsfähig sind die Kosten der Nutzung des ÖPNV unter Vorlage der Originalbelege.
Beim Besuch einer Schule außerhalb von Magdeburg besteht Anspruch auf die teuerste Zeitfahrkarte für Schüler für das Tarifgebiet Magdeburg abzüglich der Eigenbeteiligung.

Zum Antragsformular:  Antrag auf Entlastung von Fahrtkosten

Abgabetermin: 30.9. nach Ende des Schuljahres

Erstattung von Fahrtkosten

Ist die Schule mit dem ÖPNV für die o.g. genannten Schüler nicht zumutbar zu erreichen, kann alternativ ein Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten in Höhe der Kosten einer Schülerjahreskarte gestellt werden.

Zum Antragsformular:  Antrag auf Erstattung von Fahrkosten

Quelle: www.magdeburg.de

Der Umstieg bei einer Fahrt mit einer Einzelkarte oder einem Abschnitt einer 4er-Karte ist nur in Reiserichtung möglich. Rück-, Rund- und Ringfahrten sind nicht zulässig.
Rückfahrten sind Fahrten in Richtung Ausgangspunkt auf derselben Strecke wie bei der Hinfahrt.
Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg als bei der Hinfahrt zum Ausgangspunkt führen.
Ringfahrten sind Fahrten über andere Strecken bzw. Linien, die den ursprünglichen Fahrtweg schneiden.

Unsere Fahrgäste gehen vor:

Bitte steigen Sie in alle MVB-Busse an der Fahrertür ein und zeigen dem Fahrpersonal unaufgefordert Ihre gültige Fahrkarte.
Zum Verlassen des Busses nutzen Sie bitte die hinteren Türen des Busses.

Ausnahmen:
  • Einsteigende ohne gültige Fahrkarte zeigen das nötige Geld beim Fahrpersonal vor und kaufen ihre Fahr­karte am Automaten.
  • Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und Fahrgäste mit Kinderwagen, Fahrrädern oder sperrigem Gepäck können weiterhin die dafür vorgesehene zweite Tür der Busse nutzen.
  • Bei Verspätungen oder hohem Fahrgastauf­kommen liegt es im Ermessen des Fahrpersonals, die hinteren Türen zum Einstieg freizugeben.
  • Einzelne hochfrequentier­te Haltestellen sind von den Regelungen ausgenommen.

Flyer Buseinstieg vorn

Wir garantieren fahrplanmäßige Reisezeiten. Sollten wir tatsächlich Verursacher von Verzögerungen sein, können Sie unsere Regressleistung in Anspruch nehmen. Wie das funktioniert, wird hier beschrieben.

Was wird garantiert?

Wir garantieren fahrplangemäße Reisezeiten. Wenn sich durch unser Verschulden Ihre geplante Reisezeit mit Ankunft an der gewünschten Zielhaltestelle um mehr als 30 Minuten verlängert, erhalten Sie von uns einen Gutschein über 5,00 Euro.

Ein Gutschein wird pro verwendete Fahrkarte ausgestellt. Abo-Kunden, die im MVB-Kundenzentrum geführt werden, können anstelle des Gutscheins auch eine Reduzierung ihres monatlichen Zahlbetrages für den nächstmöglichen Abbuchungszeitraum nutzen.

Wann gilt die Garantie?

Sie gilt in den Zeiten des Nachtverkehrs montags bis samstags ab 23:15 Uhr bis zum Folgetag 4:15 Uhr und sonntags bis 6:15 Uhr.

Welche Voraussetzungen müssen für den Regressfall erfüllt sein?

Die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG muss für die entstandene Reisezeitverlängerung selbst verantwortlich sein. Basis der Reisezeitbemessung ist der jeweils gültige Fahrplan mit seinen aktuellen Änderungen, Ergänzungen und Hinweisen unter Berücksichtigung von Umsteigezeiten.

Wann gelten Garantie und Regress nicht?

Wenn: eine Reisezeitverlängerung durch Baustellen, Umleitungen und Veranstaltungen im Vorfeld angekündigt wurde. Wenn: die Ursache der Reisezeitverlängerung nicht durch die MVB beeinflussbar ist, z. B. bei Unfällen, Verkehrsstau, Stromausfall durch Fremdverschulden, operativ veranlasste Sperrungen durch Dritte und Umleitungen durch die Polizei, Gewaltdelikte und Vandalismusschäden, ärztliche Notfälle, Bombendrohungen, Streik, Naturgewalten und Unwetter, durch Dritte verursachte Havarien.

Was muss der Fahrgast im Regressfall tun?

Der Betroffene schickt innerhalb von 7 Tagen nach dem Vorkommnis die ausgefüllte Regresskarte an die Magdeburger Verkehrsbetriebe oder gibt sie in diesem Zeitraum an einem der unternehmenseigenen Verkaufsstellen ab. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass die verwendete Fahrkarte (bei Zeitfahrkarten genügt eine Kopie, bei Abo-Kunden die Angabe der Kundennummer) der Regresskarte hinzugefügt wird.

Wo erhalte ich die Regresskarte?

Sie sind an allen unternehmenseigenen Verkaufsstellen erhältlich: MVB-„Häuschen“ Ernst-Reuter-Allee, MVB-„Häuschen“ Hauptbahnhof, MVB-„Häuschen“ Hasselbachplatz, MVB-„Häuschen“ Kastanienstraße, Kundenzentrum Otto-von-Guericke-Str. 25, Zentraler Omnibusbahnhof

Wie erhalte ich meinen Gutschein?

Nach Prüfung und Bearbeitung Ihrer Angaben erhalten Sie eine schriftliche Antwort zu Ihrem Regressfall. Bei Anerkennung ist dem Antwortschreiben der Gutschein beigefügt.

Was kann ich mit dem Gutschein anfangen?

Der Gutschein gilt ausschließlich für Produkte aus dem Fahrkartensortiment der MVB (marego Tarifzone Magdeburg). Mehrere Gutscheine können gesammelt und gemeinsam zum Kauf genutzt werden. Die Auszahlung eines Restguthabens (nach Einlösen des Gutscheins) ist nicht möglich. Restguthaben können zum Erwerb weiterer Fahrkarten genutzt werden.

Woran Sie noch denken sollten:

Füllen Sie Ihre Regresskarte bitte gut lesbar aus. Nennen Sie Haltestellenbezeichnungen so genau wie möglich, unser Liniennetzplan hilft Ihnen dabei. Präzise Zeitangaben unterstützen die schnelle Bearbeitung ihres Regressfalles. Die Bearbeitung der Regressfälle erfolgt im MVB-Kundenzentrum, Otto-von-Guericke-Str. 25, 39104 Magdeburg. Wir bitten Sie um Verständnis, dass unser Fahrpersonal Ihre Regressansprüche nicht prüfen oder bestätigen kann.

Regresskarte

Halten auf Wunsch

Bitte beachten Sie, dass unsere Busse und Bahnen nur auf Wunsch an den Haltestellen halten. Betätigen Sie daher rechtzeitig den roten „Stopp“-Taster oder den „Tür auf“-Taster an der Türsäule und der Bus bzw. die Bahn halten an der nächsten Haltestelle.

Tipp: Wenn Sie den Haltewunsch mittels Taster betätigt haben, leuchtet an der Haltestellenanzeige im Bus und in der Straßenbahn „Wagen hält“ auf.

Von 22 bis 4 Uhr halten die Busse auf Wunsch auf allen Linien auch zwischen zwei Haltestellen.

Sicher und bequem für Sie und so funktioniert’s:
Teilen Sie dem Fahrer Ihren Ausstiegswunsch spätestens eine Haltestelle vorher mit. Der Fahrer entscheidet dann, wo genau er anhalten kann. Der Ausstieg erfolgt an der Fahrertür.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in gefahrenvollen Situationen, an unübersichtlichen Stellen, im absoluten Halteverbot bzw. in zweiter Reihe, bei Nebel, Schneeglätte und Eis – zu Ihrer Sicherheit – ein Ausstieg nur begrenzt bzw. nicht möglich ist.

An barrierefrei ausgebauten Haltestellen weist ein Piktogramm im Bahnsteig (Rollstuhlsymbol) auf die richtige Warteposition hin. An diesem Piktogramm befindet sich dann bei Einfahrt der Straßenbahn oder des Busses die Doppeltür mit Zugang zum Multifunktionsabteil mit Platz für Rollstuhlfahrer.

An der Tür nach Möglichkeit den blauen Kinderwagentaster drücken. Dieser setzt die Schließautomatik der Tür außer Kraft, sodass diese solange geöffnet bleibt, bis der Fahrgastwechsel abgeschlossen ist.

Rollstuhlfahrer, die das Anlegen der Rollstuhlrampe zum Einstieg benötigen, können dies dem Fahrer über Handzeichen signalisieren. Der Fahrer wird dann zu Ihnen kommen und die Rampe anlegen. Bitte teilen Sie dem Fahrer auch gleich Ihre Ausstiegshaltestelle mit.

Die Rollstuhlrampe der Straßenbahnen kann allerdings nur an barrierefrei ausgebauten Haltestellen angelegt werden. An Haltestellen mit Ausstieg über die Kfz-Fahrbahn ist ein Anlegen nicht möglich, da der Winkel dafür zu steil ist.

Die Rollstuhlrampe der Busse kann grundsätzlich an allen Haltestellen angelegt werden. Gegebenenfalls kann der Bus abgesenkt werden.

Die Rampe ist nur für Rollstuhlfahrer vorgesehen und wird nicht für den Ein- und Ausstieg mit Kinderwagen und Gehilfen angelegt.

Für einen sicheren Stand in Bahn und Bus sollten sich Rollstuhlfahrer längs entgegen der Fahrtrichtung aufstellen. So kann der Rollstuhl auch im Falle einer Notbremsung nicht umfallen. In den Bussen sind dafür extra gekennzeichnete Plätze mit Rückenlehne vorgesehen.

Handgepäck und sonstige Sachen können Sie mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung im Fahrzeug nicht gefährdet wird.

Unentgeltlich werden Hand- und Reisegepäck, 1 Kinderwagen, 1 Rollstuhl, 1 elektromobiles Seniorenfahrzeug, 1 Rollator, 1 Rodelschlitten, 1 tragbares Musikinstrument und 1 Kinderfahrrad bis 20 Zoll Radgröße befördert.
Als Handgepäck gelten leicht tragbare Gegenstände, die eine Unterbringung unter dem Sitzplatz des Fahrgastes bzw. auf dessen Schoß ermöglichen.

Für einen Handwagen, einen Fahrradanhänger oder einen sonstigen sperrigen Gegenstand, der einen Fahrgastplatz beansprucht, ist eine Fahrkarte zum ermäßigten Fahrpreis in der entsprechenden Preisstufe zu lösen.

Fahrgäste mit Kinderwagen orientieren sich an Haltestellen mit Bahnsteig am Rollstuhlsymbol im Boden. An diesem Piktogramm befindet sich bei Einfahrt der Straßenbahn oder des Busses die Doppeltür mit Zugang zum Multifunktionsabteil mit Platz für Kinderwagen. Ein weiteres Multifunktionsabteil befindet sich an der 4. Tür im hinteren Bereich der Straßenbahnen.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind angeschnallt ist. An der Tür nach Möglichkeit den blauen Kinderwagentaster drücken. Dieser setzt die Schließautomatik der Tür außer Kraft, sodass diese solange geöffnet bleibt, bis der Fahrgastwechsel abgeschlossen ist.

Steigen Sie immer mit dem Kinderwagen vorwärts ein und rückwärts wieder aus. Achten Sie an Haltestellen ohne Bahnsteig mit Ausstieg auf der Fahrbahn auf den Autoverkehr.

Möchten Sie, dass der Bus beim Aussteigen abgesenkt wird, so teilen Sie dies bitte rechtzeitig vor dem Erreichen der Haltestelle dem Fahrer mit und drücken Sie zudem den Kinderwagentaster. Ein Absenken ist nur möglich, so lange die Türen noch geschlossen sind.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre können kostenlos mit uns fahren, müssen aber in Begleitung von mindestens einer Person im Alter von 6 Jahren oder älter sein.

Kindergartengruppen befördern wir ebenfalls kostenlos, wenn sie in Begleitung von mindestens einem volljährigen Erzieher sind.

Die Personenfähre „Bernburg“ setzt zwischen Magdeburg-Buckau und dem Stadtpark Rotehorn über. Zu erreichen ist die Fähre in Buckau nahe der Straßenbahnhaltestelle (H) Thiemstraße und im Stadtpark am Niemeyerweg.

Die Gierfähre setzt von Westerhüsen zur Kreuzhorst und zurück über. Zu erreichen ist die Fähre in Westerhüsen über die Kieler Straße – (H) Sohlener Straße – und in der Kreuzhorst von Magdeburg – Randau-Calenberge aus.

Die Fähren in Buckau und Westerhüsen verkehren von April bis Oktober dienstags bis sonntags im Zeitraum von 10:00 bis 18:00 Uhr und setzen regelmäßig über. Von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr erfolgt keine Beförderung. Ruhetag beider Fähren ist montags.

Die Fähren können mit Fahrkarten des marego-Tarifs der Tarifzone Magdeburg genutzt werden.