Stand: 27.10.2025
Mit der Nutzung der MVB-App wird den geltenden Nutzungsbedingungen der MVB-App zugestimmt.
Die MVB betreibt die Mobilitäts-Plattform MVB-App zur Nutzung via App. Die MVB-App bietet Möglichkeiten zur Anzeige und auch zur Bestellung von Mobilitätsleistungen bei unterschiedlichen Mobilitätsdienstleistern. Auch die MVB selbst ist ein Mobilitätsdienstleister von Mobilitätsleistungen. Die MVB ist kein Reiseveranstalter. Der Nutzer ist eine natürliche Person. Bestimmte Nutzungen der MVB-App (z. B. Bestellung von Mobilitätsleistungen, Kauf von elektronischen Fahrkarten (Handy-Tickets)) sind nur für registrierte Nutzer möglich.
1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen
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1.1 Die Nutzung der MVB-App ist ausschließlich auf Grundlage und unter Beachtung dieser Bedingungen zulässig. Für die Bestellung von Leistungen eines Mobilitätsdienstleisters über die MVB-App gelten für den Nutzer zudem jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieses Mobilitätsdienstleisters für die Vereinbarung und Erbringung dessen Leistung.
1.2 Diese Nutzungsbedingungen ergänzen die jeweils gültigen Einheitlichen Beförderungsbedingungen des marego Verkehrsverbundes sowie die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens, das eine Beförderung im Rahmen des Deutschland-Tickets inkl. aller Derivate vornimmt.
1.3 Mit Nutzung der MVB-App werden diese Nutzungsbedingungen akzeptiert.
2. Leistungen und Leistungsumfang
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2.1 Die MVB stellt in der MVB-App bestimmte Informationen zur Verfügung. So können sich Nutzer für eine Wegstrecke Informationen über verschiedene Mobilitätsleistungen anzeigen lassen. Die MVB-App greift dafür auf eigene sowie auf Daten der Mobilitätsdienstleisters zurück. Die MVB prüft diese Daten nicht und übernimmt für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewährleistung. Angezeigte Informationen für Mobilitätsleistungen einschließlich Kosten können teilweise auf Schätzungen beruhen, deren Grundlagen sich laufend verändern können (etwa aufgrund der Verkehrssituation).
2.2 Die MVB stellt neben dem Ticketkauf der beteiligten Verkehrsunternehmen zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs die Nutzung der in der MVB-App enthaltenen, multimodalen Verkehrsangebote der weiteren Mobilitätsdienstleisters zur Verfügung. Jeder Mobilitätsdienstleister ist für die Erbringung seiner von dem Nutzer über die App gebuchten Leistungen verantwortlich. Der Nutzer schließt den Vertrag über die Nutzung des Mobilitätsangebots direkt mit dem jeweiligen Mobilitätsdienstleister ab. Es gelten die jeweiligen AGB der Mobilitätsdienstleister, die bei der Nutzung des Mobilitätsangebots wirksam einbezogen werden. Die MVB ist nur insoweit für das Mobilitätsangebot (einschließlich vertraglicher Bestimmungen) und die Durchführung des über die App gebuchten und bezahlten Mobilitätsangebots des Mobilitätsdienstleisters verantwortlich, soweit der Nutzer die eigenen Mobilitätsservices der MVB über die MVB-App nutzt.
2.3 Der Nutzer kann einzelne Mobilitätsangebote direkt in der MVB-App über ein einheitliches Nutzerkonto buchen und bezahlen.
2.4 Die Bereitstellung der MVB-App erfolgt durch das Herunterladen der MVB-App auf ein geeignetes Endgerät. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der MVB-App ergeben sich aus den Darstellungen in den jeweiligen App-Stores.
2.5 Die Nutzung der MVB-App als solche ist kostenfrei. Der Nutzer hat für ein geeignetes Endgerät, das den für die Nutzung der MVB-App erforderlichen technischen Anforderungen entspricht, und eine ausreichende Internetverbindung zu sorgen. Entstehende Kosten für die Installation und Nutzung der MVB-App aufgrund erforderlicher technischer Voraussetzungen sind vom Nutzer selbst zu tragen.
2.6 Die MVB behält sich das Recht vor, die MVB-App und deren technische Funktionen und Dienste bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beispielsweise aus Gründen des technischen Fortschritts, erhöhter Nutzerzahlen oder anderer betriebstechnischer Gründe, zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Durch die Änderungen
entstehen dem Nutzer keine Kosten in Bezug auf die Nutzung der MVB-App als solche. Die MVB wird den Nutzer über Änderungen informieren.
3. Registrierung
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3.1 Damit der Nutzer den Service der MVB-App nutzen kann, ist die Erstellung eines Nutzerkontos in der MVB-App notwendig. Mit der Anmeldung in der MVB-App wird ein lokales Nutzerkonto in der MVB-App erstellt. Die Angabe von weiteren Daten (z.B. Name, Anschrift, Mobilfunknummer) ist insbesondere für die Buchung von Mobilitätsdiensten über die MVB-App erforderlich. Für die Bezahlfunktion gilt zusätzlich Ziffer 4. Die MVB behält sich vor, die Nutzung/Einrichtung eines Logins abzulehnen, insbesondere falls ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.
- bei Angabe unrichtiger Daten des Nutzers oder
- wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten des Nutzers nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer veraltet) oder
- bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen Nutzer und Mobilitätsdienstleister, außer er ist dem Nutzer nicht zuzurechnen oder nur unwesentlich, oder
- wenn berechtigter Grund für die Annahme besteht, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird, oder
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
3.2 Die Registrierung ist für den Nutzer kostenfrei.
3.3 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten keinen Zugang zu der MVB-App oder ABO-Online mit seinen Zugangsdaten oder eine sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten zu ermöglichen. Er wird seine Login-Daten mit angemessenen und zumutbaren Maßnahmen (z.B. Geräte-PIN) vor dem Zugriff durch Dritte schützen. Jede Nutzung der MVB-App mit Zugangsdaten des Nutzers und jede sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten wird dem Nutzer zugerechnet.
3.4 Der Nutzer ist stets verpflichtet, von ihm im Nutzerkonto der MVB-App hinterlegte Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für Name, Anschrift, Mobilfunknummer sowie bei Nutzung der Bezahlfunktion auch für die Zahlungsinformationen.
3.5 Ein Account bietet dem Nutzer Anzeigemöglichkeiten für aktuell oder früher über die MVB-App bestellte, abgerechnete oder bezahlte Mobilitätsdienstleistungen.
3.6 Die MVB kann bei nachfolgenden Gründen den Vertrag mit dem Nutzer kündigen und/oder die Zugangsdaten des Nutzers ganz oder teileweise sperren:
4. Bezahlfunktion der MVB-App
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4.1 Die MVB bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der MVB-App des Finanzdienstleisters Adyen N.V., Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam (nachfolgend Adyen genannt) und PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend PayPal genannt).
- Name und Vorname sowie vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
- Abrechnung über Apple Pay od. Google Pay
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa oder MasterCard)
- Zahlung per PayPal
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
4.2 Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Leistungen erfolgt durch einen in Punkt 4.1 genannten Finanzdienstleister.
4.3 Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der MVB-App registrieren:
4.4 Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, sind die in 4.1 genannten Finanzdienstleister berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
4.5 Für die Zahlung des gebuchten Tickets oder Fahrten der Mobilitätsdienstleister gelten die nachfolgenden Regelungen. Alle in Ziffer 4.6 aufgeführten Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
4.6 Der Nutzer kann für Bestellungen in der MVB-App zwischen folgenden Zahlarten wählen:
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
4.7 Der Einzug der Forderung über Kreditkarte erfolgt durch die in 4.1 genannten Finanzdienstleister in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets oder der Fahrt mit dem Mobilitätsdienstleister. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe oder Fahrten mit dem Mobilitätsdienstleister (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über die MVB-App nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.
4.8 Zahlung per Kreditkarte:
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4.8.1 Die Abrechnung der gekauften Tickets oder Fahrten mit dem Mobilitätsdienstleister über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
4.8.2 Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Nutzers erfasst
und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.
4.8.3 Das System von Adyen überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, versichert der Nutzer mit Eingabe der Daten, die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegen zu haben. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit bzw. Guthaben verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.
4.8.4 Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
4.8.5 Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
4.8.6 Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Adyen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden gegenüber dem Nutzer geltend zu machen.
4.8.7 Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme am Kreditkartenverfahren besteht nicht.
4.9 Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter PayPal-Kunde bestätigt er die Zahlung. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten PayPal-Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. Das Kaufangebot des Nutzers kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist.
5. Mobilitätsdienstleistungen
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5.1 Voraussetzungen für die Bestellung von Mobilitätsdienstleistungen bei Mobilitätsdienstleistern über die MVB-App erfolgt die Zahlung über die Bezahlfunktion der MVB-App.
5.2 Abhängig vom entsprechenden Angebot in der MVB-App können Nutzer auswählen, welche angezeigte Mobilitätsdienstleistung sie beim jeweiligen Mobilitätsdienstleister über die MVB-App verbindlich kostenpflichtig bestellen wollen („Buchungswunsch“). Ein Buchungswunsch ist ein Angebot des Nutzers für einen Vertrag über die gewünschte Mobilitätsdienstleistung mit dem jeweiligen Mobilitätsdienstleister („Mobilitätsvertrag“). Die MVB kann einen Buchungswunsch des Nutzers an den betreffenden Mobilitätsdienstleister weiterleiten, ohne dazu verpflichtet zu sein. Für die Buchung einer Mobilitätsdienstleistung gelten die Bedingungen des jeweiligen Mobilitätsdienstleister.
5.3 Die Zahlung des Nutzers erfolgt grundsätzlich bei einer Buchung über die Bezahlfunktion der MVB-App. Bei bestimmten Mobilitätsdienstleister ist die Nutzung der Bezahlfunktion der MVB-App nicht möglich. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung durch den Mobilitätsdienstleister direkt.
5.4 Die MVB kann eine Antwort des Mobilitätsdienstleister für einen Buchungswunsch an den Nutzer übermitteln, ohne dazu verpflichtet zu sein. Ein Mobilitätsvertrag kommt zwischen Nutzer und Mobilitätsdienstleister zustande, wenn der Mobilitätsdienstleister den Buchungswunsch des Nutzers annimmt. Die MVB ist an einem Mobilitätsvertrag nicht beteiligt, außer sie ist selbst Mobilitätsdienstleister der Mobilitätsdienstleistung. Für die Durchführung einer Mobilitätsdienstleistung gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Beförderungsbedingungen des Mobilitätsdienstleister.
5.5 HandyTicket
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5.5.1 Es wird jeweils ein eingeschränktes Ticketsortiment als personengebundene Tickets angeboten. Die HandyTickets sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
5.5.2 Mit der Anforderung des HandyTickets wird ein Angebot zum Erwerb eines solchen und mit der Bereitstellung des HandyTickets die Annahme des Angebotes erklärt. Das angeforderte HandyTicket wird via Datenübertragung in der MVB-App bereitgestellt. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und der MVB durch Bereitstellung des HandyTickets in der Ticketübersicht zustande. Die Bereitstellung ist erfolgt, wenn das HandyTicket in der MVB-App vollständig angezeigt wird. Eingabefehler kann der Nutzer noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots berichtigen. Eingabefehler kann der Nutzer auf der Übersichtsseite vor Abgabe seines Angebots erkennen.
5.5.3 Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf des HandyTickets bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das HandyTicket erst im Verkehrsmittel angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.
5.5.4 Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des HandyTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden.
5.5.5 Zu Kontrollzwecken ist das HandyTicket auf der betriebsbereiten MVB-App auf dem Smartphone während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Smartphones, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des HandyTickets ist der Nutzer verantwortlich.
5.5.6 HandyTickets, die über die MVB-App erworben wurden, können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden.
5.5.7 Im Übrigen gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen den Erwerb und die Nutzung von elektronischen Fahrkarten über die MVB-App.
5.6 Deutschlandsemesterticket
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5.6.1 Voraussetzung für das Deutschlandsemesterticket ist, dass der Nutzer an einer vertragspartnerschaftlichen Hochschule immatrikuliert ist. Zu den Vertragspartnern der MVB gehören die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und die Hochschule Magdeburg Stendal.
5.6.2 Neben den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der eingebundenen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs und des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs lokaler und regionaler Anbieter (ohne Fernverkehrsanbieter).
5.6.3 Für die Ausgabe des Deutschlandsemestertickets ist eine Registrierung des Nutzers in der MVB-App sowie die Freischaltung des Deutschlandsemestertickets notwendig.
5.6.4 In der MVB-App erfolgt eine Weiterleitung auf das Anmeldeportal der Hochschulen. Dort erfolgt zur Bestätigung der Immatrikulation ein Login. Der Hinweis auf die Datenweitergabe ist zu beachten. Anschließend werden vom Portal der Hochschule die erforderlichen Daten (Name, Vorname, Hochschule, Semester, pairwiseID) für den Nachweis der Immatrikulation und die Erzeugung des Handytickets an den technischen Dienstleister der MVB (TAF mobile) weitergegeben. Das Geburtsdatum wird zwecks Personalisierung in der MVB-App separat erfasst.
5.6.5 In einem weiteren Schritt erfolgt die Prüfung der Nutzungsberechtigung (durch die erfolgte Bezahlung des Semesterbeitrags) für das Deutschlandsemesterticket direkt durch die jeweilige Hochschule. Sofern die Studierenden immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag für das kommende Semester bezahlt ist, wird ein Deutschlandsemesterticket ausgestellt.
5.6.6 Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind der MVB unverzüglich anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das Deutschlandsemesterticket in der MVB-App jederzeit durch das Kontrollpersonal geprüft werden kann.
5.6.7 Änderungen des Deutschlandsemestertickets sind im Laufe des aktuellen Semesters möglich und müssen in Textform erfolgen. Änderungen der persönlichen Daten, wie Vor- oder Nachname sind der MVB in Textform mitzuteilen bzw. mit einer Neuausstellung des Deutschlandsemestertickets zu korrigieren.
5.6.8 Erstattungen von im Semesterbeitrag inkludierten Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung des Deutschlandsemestertickets erfolgen nicht.
5.6.9 Bei einer Exmatrikulation durch den Studierenden innerhalb des Semesters erfolgt keine Erstattung des Deutschlandsemestertickets. Der Studierende kann das Deutschlandsemsterticket bis zum Ablauf nutzen.
5.7 Deutschlandticket
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5.7.1 Neben den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten die jeweiligen Beförderungsbedingungen der eingebundenen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs und des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs lokaler und regionaler Anbieter (ohne Fernverkehrsanbieter).
5.7.2 Bei der MVB erworbene Deutschlandtickets können in der MVB-App hinzugefügt und als digitale Fahrtberechtigung genutzt werden. Die Ausgabe eines Ticketbarcodes erfolgt monatlich. Zu Beginn eines Monats wird dem Nutzer in der MVB-App automatisch eine neue, digitale Fahrtberechtigung angezeigt. Die Gültigkeit einer digitalen Fahrtberechtigung ist somit auf einen Monat beschränkt.
5.7.3 Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Deutschlandtickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden.
5.7.4 Zu Kontrollzwecken ist das Deutschlandticket auf der betriebsbereiten MVB-App auf dem Smartphone während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Smartphones, für die notwendige Vorsorge vor Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des Deutschlandtickets ist der Nutzer verantwortlich.
6. Laufzeit
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6.1 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit ordentlich kündigen. Die Deinstallation der jeweiligen MVB-App auf dem Smartphone des Nutzers stellt keine Kündigungserklärung des Nutzers dar. Die jeweilige Kündigung muss in Textform gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
6.2 Die MVB ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere im Falle des Missbrauchs oder der schwerwiegenden Verletzung der Regelungen dieser Nutzungsbedingungen, dem Nutzer fristlos zu kündigen und ihn dadurch von der Berechtigung zur Nutzung der MVB-App auszuschließen oder den Nutzer zu sperren und ihm dadurch die Nutzung der MVB-App zu verweigern. Eine schwerwiegende Verletzung liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen trotz Abmahnung verstößt.
7. Aufgaben des Nutzers
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7.1 Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, alle Voraussetzungen für die Nutzung von Mobilitätsleistungen oder von mit oder bei Kooperationspartnern vereinbarten Leistungen nach den jeweils dafür geltenden Bedingungen und Vorschriften zu erfüllen (z. B. benötigte Fahrerlaubnis bei Fahrzeugmiete, Ausweispapiere, etc.).
- Mit seinem Nutzungsverhalten gegen die guten Sitten verstoßen
- Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte verletzen
- Inhalte mit Malware übermitteln
- Hyperlinks oder Inhalte eingeben, speichern oder verbreiten, zu denen er nicht befugt ist, insbesondere, wenn diese rechtswidrig sind
7.2 Der Nutzer darf bei Nutzung der MVB-App insbesondere nicht:
7.3 Der Nutzer wird die MVB von Ansprüchen Dritter aufgrund seiner Nutzung der MVB-App freistellen, soweit diese nicht von der MVB zu vertreten sind.
8. Datenschutz
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Im Rahmen der Vertragserfüllung der Mobilitätsdienstleister über die MVB-App und für die weitere ordnungsgemäße Bearbeitung werden von der MVB sowie den vertretenen Mobilitätsdienstleister personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Nutzers und alle damit einhergehenden Verarbeitungen werden nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und weiterer einschlägiger Gesetze von der MVB und vertretenen Mobilitätsdienstleister im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 25 DS-GVO durchgeführt. Hierzu werden sich verschiedener Dienstleister/Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DS-GVO bedient. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung von kundenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung der MVB-App entnommen werden. Diese stehen in der MVB-App zur Verfügung.
9. Haftung
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9.1 Die MVB haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von der MVB oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die MVB nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Die MVB haftet nicht für die Leistungen der teilnehmenden Mobilitätsdienstleister.
10. Verbraucherstreitbeilegung
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Die MVB hat sich zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern gemäß § 4 söp-Satzung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.
Zuständig ist die folgende Stelle:
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
www.schlichtung-reise-und-verkehr.de
11. Sonstige Bestimmungen
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11.1 Die MVB behält sich vor, insbesondere aufgrund von Änderungen am Angebot oder gesetzlicher/rechtlicher Anforderungen diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird dem Nutzer in der MVB-App angezeigt. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, soweit dieser nach Mitteilung der Änderung die MVB-App weiterhin nutzt. Eine Ablehnung führt zum Nutzungsausschluss.
11.2 Es ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der MVB nicht gestattet, Teile oder Inhalte der MVB-App weiterzuverwenden oder systematisch zu extrahieren.
11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Magdeburg.