Fahrräder an einer Haltestelle

Noch flexibler unterwegs: Zeitliche Begrenzung der Fahrradmitnahme entfällt

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Für alle, die Bus und Bahn gern mit dem Fahrrad kombinieren, wird unser Angebot noch attraktiver: Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die bisherige zeitliche Begrenzung der Fahrradmitnahme. Fahrräder können damit künftig ganztägig in unseren Bussen und Bahnen mitgenommen werden.

Aber Achtung: Die Mitnahme von Fahrrädern bleibt aus Platzgründen begrenzt und erfolgt unter klaren Vorrangregeln ausschließlich im Mehrzweckbereich der Fahrzeuge.

Rangfolge im Mehrzweckbereich:

  1. Rollstuhlfahrer
    Die vorgesehenen Stellplätze dienen der sicheren Beförderung. Rollstuhlfahrer haben immer Vorrang.
  2. Kinderwagen und Rollatoren
    Sie können den Mehrzweckbereich vorrangig nutzen, sofern kein Rollstuhlplatz benötigt wird.
  3. Fahrräder
    Fahrräder können nur bei ausreichendem Platz mitgenommen werden. Eine Pflicht zur Mitnahme besteht nicht. Im Zweifel entscheidet das Fahrpersonal.

 

Wichtige Hinweise:

Ein Anspruch auf kostenfreie Fahrradmitnahme besteht ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber von Zeitfahrkarten sowie für unsere Abo-Kundinnen und Abo-Kunden; das Deutschlandticket ist hiervon ausgenommen. Alle anderen Fahrgäste benötigen zusätzlich einen Farhschein für ihr Fahrrad.

Dreirädrige Fahrräder und Lastenräder gelten nicht als Fahrräder im Sinne der Beförderungsbedingungen und sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026 und wird mit der nächsten Tarifänderung zum 1. August 2026 auch formal in den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH – marego angepasst.