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MVB und Polizei kontrollieren Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckungen

In den Fahrzeugen der MVB wird ergänzend zur Fahrscheinkontrolle das Tragen einer textilen Barriere im Sinne einer Mund-Nasen-Bedeckung kontrolliert. In der kommenden Woche werden die Kontrollen von der Polizei unterstützend begleitet.

Im ÖPNV ist das Tragen einer textilen Barriere im Sinne einer Mund-Nasen-Bedeckung laut Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt Pflicht und Voraussetzung für die Fahrt mit Bus und Straßenbahn. Die MVB weist mittels Piktogrammen, Aushängen und automatische Hinweisansagen auf die Tragepflicht hin. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle führt das Unternehmen zudem Kontrollen der Tragepflicht durch.

In der kommenden Woche werden nun Beamte der Polizei Magdeburg die Kontrollen begleiten und unterstützen. Dies erfolgt im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung zur „Magdeburger Stadtwache“.

„Insofern freuen wir uns, dass die Polizei ab der kommenden Woche uns bei dieser Aufgabe unterstützt. Im Übrigen hält sich die große Mehrheit unserer Fahrgäste an die Tragepflicht. In den Abendstunden merken wir jedoch ein Nachlassen der Disziplin“, so MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel.

Stellt das Prüfpersonal bei Kontrollen einen Fahrgast ohne Mund-Nasen-Bedeckung fest, bittet es diesen freundlich, eine aufzusetzen. Weigert sich der Fahrgast, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird er gebeten, das Fahrzeug zu verlassen. Dies kam jedoch bisher selten vor. Im Übrigen kann es durchaus Fahrgäste geben, die vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind. So müssen beispielsweise Schwangere keinen Mundschutz tragen.