Verkehrsmeister beobachtet den Abschleppvorgang.
» » » MVB darf jetzt abschleppen

MVB darf jetzt abschleppen

Um Verspätungen im öffentlichen Personennahverkehr durch Falschparker zu reduzieren, können unsere Verkehrsmeister jetzt eigenständig Abschleppaufträge erteilen. Unser Ziel: Unsere Fahrgäste auch bei Blockaden schneller ans Ziel bringen. Auch bei kurzzeitigen Blockierungen entstehen erhebliche Kosten für die Fahrzeughalter. Darüber informierten heute MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel und der Leiter des Ordnungsamtlichen Außendienstes, Gerd vom Baur, in einem Vor-Ort-Termin in Magdeburg-Stadtfeld.

Bislang mussten zum Auslösen eines Abschleppvorgangs immer Beamten des Ordnungsamtes zum blockierten MVB-Fahrzeug gerufen werden. Dort veranlassten sie, dass ein Abschleppfahrzeug kommt. Gerade im Berufsverkehr entstanden dadurch mitunter lange Wartezeiten, in denen Busse oder Straßenbahnen ihre Fahrt nicht fortsetzen konnten und damit andere Verkehrsteilnehmer ihrerseits behinderten. So mussten in den vergangenen Jahren im Durchschnitt rund 25 Mal Schleppaufträge erteilt werden, weil Fahrzeuge im Lichtraumprofil der Straßenbahnen bzw. im Fahrweg der Busse abgestellt waren. Allein im vergangenen Jahr wurden in Summe 26 Stunden lang Busse und Bahnen an einer Weiterfahrt gehindert.

Zu den Falschparker-„Hot-Spots“ gehören die Genthiner Straße in Cracau (Linie 4 – 14 Störungen seit 2019), der Mühlberg in Buckau (Linien 52, 54 – 10 Störungen seit 2019) und der Wissenschaftshafen (Linie 73 – 6 Störungen seit 2019).

„Durch die Ernennung von Verkehrsmeistern zu Ehrenbeamten kann die Zeitspanne zwischen Feststellung eines Hindernisses und Abschleppvorgang deutlich verringert werden. Das kommt vor allem unseren Fahrgästen zugute“, freut sich MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel. „Die zu Ehrenbeamten ernannten MVB-Beschäftigten können Abschleppunternehmen jetzt auch selbständig anfordern, wenn die Funkzentrale des ordnungsamtlichen Außendienstes nicht besetzt ist“, erklärt Gerd vom Baur.

Die Verkehrsmeister vor Ort sichern zudem Beweise, fertigen Aufnahmeprotokolle und fotografieren die Blockadesituation. Diese Beweise werden dann dem Ordnungsamt übergeben, damit es ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Kostenverfahren gegen die Falschparkenden auslöst. Auch die Polizei wird über den Abschleppvorgang informiert. Ist die Funkzentrale besetzt, melden die Verkehrsbetriebe telefonisch dem Ordnungsamt, dass die Weiterfahrt blockiert ist. Dann wird sofort ein Schleppauftrag erteilt.

Für alle Falschparker gilt, dass neben dem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro immer auch Kosten für einen Abschleppauftrag entstehen können. Sobald ein Schleppauftrag ausgelöst wurde, werden die Kosten auch für eine Leerfahrt des Abschleppwagens in Höhe von rund 150 Euro dem oder der Blockierenden in Rechnung gestellt.

Die Möglichkeit, dass Beschäftigte der MVB Abschleppungen vornehmen lassen können, wurde seit 2017 umfassend zwischen der Landeshauptstadt, dem Landesverwaltungsamt und dem Innenministerium beraten. Im vergangenen Jahr hatte das Innenministerium dann gestattet, dass Ehrenbeamte bei der MVB ernannt werden können. Vor ihrer Ernennung absolvierten die MVB-Beschäftigten eine spezifische Schulung und werden auch zukünftig fortgebildet.