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Maskenpflicht: MVB führt Kontrollen mit Polizei durch

In den MVB-Fahrzeugen wird ergänzend zur Fahrscheinkontrolle das Tragen einer textilen Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes kontrolliert. Mehrmals pro Woche werden wir dabei von Kräften der Polizei unterstützt. Am vergangenen Wochenende fand außerdem eine erste Schwerpunktkontrolle statt.

Um die Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs besser durchzusetzen, setzen wir auch auf gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit der Polizei. Die erste Schwerpunktkontrolle fand am vergangenen Freitagabend statt. „Im Gegensatz zu den bereits seit Ende September durchgeführten gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei, sind die Schwerpunktkontrollen deutlich länger. Zudem fand die Kontrolle in den Abendstunden statt, also zu der Zeit, in der vermeintlich viele Fahrgäste ohne einen Mund-Nasen-Schutz unterwegs sind“, erklärt MVB-Geschäftsführerin Birgit Münster-Rendel.

Während im Tagesverkehr schätzungsweise 95 % aller Fahrgäste mit gutem Beispiel vorangehen und sich an die Maskentragepflicht halten, merken wir besonders in den Abendstunden ein Nachlassen der Disziplin.

So wurden während der Kontrolle von 18 Uhr bis 2 Uhr nachts am Freitag über 1.000 Fahrgäste kontrolliert. Etwa 50 Fahrgäste mussten dabei an die Maskentragepflicht erinnert werden. „Bei den Kontrollen geht es vor allem darum, gemeinsam gesund durch diese Pandemie zu kommen und das geht nur, wenn alle an einem Strang ziehen, sich an die geltenden Regeln halten und aufeinander Rücksicht nehmen“, sagt Münster-Rendel. Dazu gehöre es auch, nicht nur den Mund zu bedecken, sondern immer auch die Nase.

Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen (Foto: Peter Gercke)
Im ÖPNV ist das Tragen einer textilen Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes laut Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt Pflicht und Voraussetzung für die Fahrt mit Bus und Straßenbahn. Wir weisen mittels Piktogrammen, Aushängen und automatische Hinweisansagen auf die Tragepflicht hin. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle führen wir zudem Kontrollen der Tragepflicht durch.
Mit der seit 2. November 2020 gültigen Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg kann außerdem ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro erhoben werden, wenn keine Maske getragen wird. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Inzidenzwert. Das Bußgeld wird von städtischen Bediensteten und der Polizei erhoben.

Die gemeinsamen Kontrollen der MVB und der Polizei Magdeburg erfolgen im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung zur „Magdeburger Stadtwache“.