» » » Landeshauptstadt Magdeburg beauftragt uns für weitere 22 Jahre mit dem Nahverkehr

Landeshauptstadt Magdeburg beauftragt uns für weitere 22 Jahre mit dem Nahverkehr

Wir werden auch in Zukunft der Betreiber der Bus- und Straßenbahnlinien in Magdeburg sein. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat uns mittels öffentlichen Dienstleistungsauftrag für die nächsten 22,5 Jahre mit dem Nahverkehr beauftragt.

Wir bleiben der Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Landeshauptstadt Magdeburg bis mindestens 2042. Die Landeshauptstadt hat mittels öffentlichen Dienstleistungsauftrag die Erbringung der Leistungen direkt an uns vergeben.

„Die MVB bleibt zuverlässiger Partner für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Ich freue mich, dass die Straßenbahn- und Buslinien auch weiterhin durch unser städtisches Nahverkehrsunternehmen betrieben werden“, sagt Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper bei der Übergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags.

„Mit der Direktvergabe der ÖPNV-Leistungen kann die MVB als integriertes Verkehrsunternehmen erhalten bleiben und die sozialen Standards der Beschäftigten gesichert werden. Stadt und MVB können zudem gemeinsam das verkehrliche Angebot weiterentwickeln“, erläutert Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen und Vermögen und gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der MVB Klaus Zimmermann.

Indes betont die Geschäftsführerin der MVB, Birgit Münster-Rendel, die Wichtigkeit des Vertrags: „Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und freue mich, dass wir weiterhin den ÖPNV in Magdeburg erbringen und auch gestalten können. Die lange Laufzeit des Dienstleistungsauftrags gibt uns Planungssicherheit und bedeutet für die über 800 Kolleginnen und Kollegen der MVB einen sicheren Arbeitsplatz“.

Hintergrund:

Der Magdeburger Stadtrat hat 2019 beschlossen, uns weiterhin mit den Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt mittels öffentlichen Dienstleistungsauftrag zu beauftragen. Die Stadt macht damit von der nach EU-Recht gegebenen Möglichkeit der Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen Gebrauch.

In Städten und Gemeinden dürfen zu erbringende Nahverkehrsleistungen direkt an eigene kommunale Unternehmen vergeben werden. Allerdings muss die Absicht zur geplanten Direktvergabe europaweit öffentlich angekündigt werden. Wettbewerber haben dann drei Monate Zeit, einen eigenen Antrag dafür abzugeben. Bei der Vergabe bekommen eigenwirtschaftliche bzw. kostendeckende Anträge den Vorzug gegenüber gemeinwirtschaftlichen bzw. öffentlich unterstützten Betreibern. In Magdeburg gab es keinen konkurrierenden eigenwirtschaftlichen Antrag. Dies ist Zeichen dafür, dass wir wirtschaftlich gut aufgestellt sind.