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Tragepflicht von FFP2-Masken in Bussen und Bahnen

++ Meldung vom 25.05.2021 ++

Laut der 13. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske (oder vergleichbar: KN95 / N95) bei Nutzung von Straßenbahn, Bus und Zug tragen. Medizinische OP-Masken sind nicht ausreichend.

Für Kinder und Jugendliche, zwischen 6 und 15 Jahren, ist anstelle einer FFP2-Maske das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes nach erlaubt.


Zur rechtsgültigen Verordnung geht es hier.

++ Meldung vom 07.05.2021 ++

Laut der 12. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalts müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske (oder vergleichbar: KN95 / N95) bei Nutzung von Straßenbahn, Bus und Zug tragen. Medizinische OP-Masken sind nicht ausreichend.

Zur rechtsgültigen Verordnung geht es hier.

++ Meldung vom 23.04.2021 ++

In der Landeshauptstadt Magdeburg gilt ab dem 24. April 2021, 0.00 Uhr, das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die sog. Bundes-Notbremse. Damit müssen auch in den Fahrzeugen und an den Haltestellen der MVB nun FFP2-Masken getragen werden, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert 100 liegt. Medizinische OP-Masken sind nicht mehr ausreichend.

Somit müssen aktuell ab Samstag, den 24. April um 00.00 Uhr alle Fahrgäste in den Straßenbahnen und Bussen und an den Haltestellen Atemschutzmasken (FFP2-Gesichtsmasken oder vergleichbar) zur Bedeckung von Mund und Nase tragen. Nicht mehr ausreichend hingegen sind die bekannten blauen OP-Masken. Kinder unter 6 Jahre sind von der Tragepflicht ausgenommen.

Wenn der 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert 100 liegt, sind auch wieder OP-Masken zulässig. Über den aktuellen Inzidenzwert in der Landeshauptstadt Magdeburg informiert das Robert-Koch-Institut auf seiner Website:
Dashboard RKI

Laut Gesetz darf das Kontroll- und Service-Personal, wenn es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, medizinische Masken tragen.

Im Rahmen der normalen Fahrkartenkontrolle wird auch die Maskentragepflicht kontrolliert. In der ersten Zeit wird die MVB mit viel Augenmaß vorgehen und Kulanz zeigen, wenn statt einer FFP2-Maske, noch eine OP-Maske getragen wird. Ein Bußgeld erhebt das Unternehmen nicht. Das ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt dem Ordnungsamt und der Polizei.