Fragen und Antworten Chipkarte

Als Nutzer:in der Abo-Chipkarte liegen die Vorteile auf der Hand: Der unsichtbar integrierte Chip enthält sämtliche Fahrausweisdaten. Damit genießen Sie mit Ihrer Fahrkarte jederzeit sorgenfreie Mobilität, ohne lästiges Austauschen von Monatsabschnitten.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Chipkarte.

Allgemein

Ihr Abo wird als elektronische Fahrkarte auf Ihrer Chipkarte gespeichert. Die Chipkarte ist 5 Jahre gültig, sofern Sie Ihr Abo nicht kündigen. Danach erhalten Sie automatisch eine neue Chipkarte. Das Ende der Nutzungsdauer ist auf der Chipkarte aufgedruckt.

Die elektronische Fahrkarte ist ein elektronischer Datensatz Ihrer Fahrtberechtigung, der manipulations- und fälschungssicher in der Chipkarte gespeichert ist. In der Chipkarte sind der örtliche und zeitliche Geltungsbereich hinterlegt, bei persönlichen Abonnements werden zusätzlich der Vorname und Nachname in verschlüsselter Form sowie das Geburtsdatum und das Geschlecht des Inhabers erfasst.

Erhöhte Sicherheit: Wird die Chipkarte gestohlen oder wird sie verloren, kann sie inklusive aller Abonnements gesperrt werden. Gegen einen Kostenbeitrag von 15 Euro erhalten Sie von uns eine Ersatzchipkarte.

Mehr Service: Möchten Sie z.B. die räumliche Gültigkeit ihres Abos ändern, können Sie dies online im Abo-Portal, schriftlich oder persönlich im MVB-Kundenzentrum beauftragen. Sie können dann die neue Fahrkarte im Kundenzentrum auf die Chipkarte laden.

Die Chipkarte erhalten Sie kostenlos von uns, wir erheben darauf keinen Pfand. Bei Verlust der Chipkarte mit elektronischer Fahrkarte wird gegen einen Kostenbeitrag von 15 Euro eine neue Chipkarte ausgestellt.

Aktuell bieten wir die Chipkarte für das Deutschland-Ticket an. Neukunden und Wechsler in das persönliche Abo, in das ermäßigte persönliche Abo, in das Seniorenabo und in das 9-Uhr-Abo erhalten ab dem November 2024 ebenfalls die Chipkarte als elektronische Fahrkarte. Im Laufe des Jahres 2025 erhalten zukünftig auch alle anderen Abo-Kunden eine Chipkarte mit elektronischer Fahrkarte.

Bei Defekt oder Verlust Ihrer Chipkarte können Sie im MVB-Kundenzentrum eine Ersatzkarte beantragen. Diese wird Ihnen gegen einen Kostenbeitrag von 15 Euro neu ausgestellt.

Nein. Ihr Abo ist bereits auf der Chipkarte hinterlegt, wenn Sie diese zugeschickt bekommen, und damit sofort einsatzbereit.

Bestellung, Änderung und Kündigung

Bei einer Neubestellung erhalten Sie Ihre Chipkarte per Post, bei Bestellungen direkt im MVB-Kundenzentrum wird die Chipkarte in Einzelfällen auch sofort ausgehändigt. Job-Ticket Kund:innen erhalten die Chipkarte ausschließlich per Post, da die Bestellung über den Arbeitgeber erfolgt.

Sobald Sie sich außerhalb Ihres gebuchten Geltungsbereichs befinden, ist Ihr Abonnement dort nicht gültig. Um außerhalb Ihrer gebuchten Tarifzone fahren zu können, lösen Sie einfach auf dem üblichen Weg ein Ticket für die zusätzlich benötigten Zonen (z.B. Anschlussfahrt).

Der Änderungswunsch kann online im Abo-Portal eingereicht werden. Eine persönliche Mitteilung vor Ort an einem MVB-Häuschen oder im MVB-Kundenzentrum ist ebenfalls möglich.

Die sicherheitstechnische Nutzungsdauer beträgt ähnlich wie bei den Giro- oder Kreditkarten ca. 5 Jahre. Das Ende der Nutzungsdauer ist auf der Chipkarte aufgedruckt. Rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungsdauer wird Ihnen automatisch eine neue Chipkarte zugestellt.

Die elektronische Fahrkarte wird zum gewünschten Kündigungsdatum gesperrt und kann dann nicht mehr zur Fahrt genutzt werden. Die Chipkarte selbst muss nicht zurückgegeben werden – sie kann weiterverwendet werden, wenn Sie ein neues Abo innerhalb der Kartengültigkeit abschließen. Muss bei einem erneuten Abschluss eine neue Karte ausgegeben werden, obwohl die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgegebene Chipkarte noch nicht abgelaufen ist und/oder nicht vorgelegt werden kann, ist die neue Chipkarte kostenpflichtig.

Kontrolle

Bei der Kontrolle durch das Prüfpersonal wird die Chipkarte ausgelesen und die elektronische Fahrkarte sowie deren zeitliche und räumliche Gültigkeit automatisiert geprüft. Die Chipkarte ist immer zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzulegen.

Bei der Kontrolle entsteht ein Kontrollnachweis, ein sogenannter Transaktionsdatensatz. Dieser enthält Angaben zu Zeit, Ort und Art der Transaktion sowie die Terminalnummer und die Produktnummer. Er wird erhoben, um zu prüfen, ob die elektronische Fahrkarte frei von Manipulationen ist.

Bei nicht lesbaren Chipkarten im Rahmen einer Kontrolle wird Ihnen ein sogenanntes Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) ausgestellt. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir prüfen die Chipkarte und erläutern Ihnen dann je nach Ergebnis die weiteren Schritte.

Datenschutz

Die Partner im marego haben sich bei der Umstellung der Abonnements auf die Chipkarte für den deutschlandweiten Standard (((eTicket Deutschland entschieden. Dieser gilt als besonders sicher im Hinblick auf Missbrauch, Manipulationen oder Fälschungen. Der Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder entwickelt. Beim (((eTicket Deutschland-Standard wurde ein besonderer Fokus auf Datenschutz, Datensparsamkeit und Verbraucherschutz gelegt.

Die elektronische Fahrkarte enthält die für die Fahrt relevanten Daten, wie das Tarifprodukt und den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich (Fahrkartendaten). Im Falle eines persönlichen Abonnements werden darüber hinaus der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie das Geschlecht gespeichert (persönliche Daten). Der Vor- und Nachname wird in der elektronischen Fahrkarte lediglich maskiert gespeichert, d.h. der Name ist ohne zugehörige Vergleichsreferenz – z.B. einen Lichtbildausweis – nicht entzifferbar.

Beispiel für einen maskierten Namen: „Max Mustermann“ wird in der elektronischen Fahrkarte als „M1x@M8n“ gespeichert.

Neben der elektronischen Fahrkarte sind zehn Speicherplätze für sog. Transaktionsdaten (Logbuch) auf der Chipkarte vorhanden. Ein Transaktionsdatensatz entsteht bei einem Datenaustausch zwischen Chipkarte und Terminal, z.B. im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle. Der Transaktionsdatensatz wird im Logbuch als Eintrag gespeichert. Er enthält Angaben zu Zeit, Ort und Art der Transaktion sowie die Terminalnummer und die Produktnummer.

Die Chipkarte selbst verfügt über zehn Speicherplätze für Transaktionsdateneinträge. Ab dem elften Logbucheintrag werden die alten Einträge mit den neuen Folgeeinträgen überschrieben, so dass immer nur die letzten 10 Einträge auf der Chipkarte gespeichert sind. Kontrollnachweise im Hintergrundsystem der MVB und der bundesweiten Sperrliste werden unmittelbar nach Durchführung der Missbrauchsanalyse gelöscht.

Nein, es werden keine Bewegungsprofile erstellt.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Ihr Vertragsverhältnis über Ihren Abo-Vertrag mit der MVB und die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

Unsere Chipkarten sind, wie mittlerweile auch viele Bankkarten, auf drahtlosen Datenaustausch im Nahbereich ausgelegt. Das Auslesen der Daten ist bis zu einer Entfernung von maximal 2 cm zwischen Chipkarte und Lesegerät möglich, die Datenübertragung hängt aber insbesondere von der räumlichen Lage und der „Verpackung“ der Chipkarte ab (z.B. Brieftasche). Grundsätzlich können kontaktlose Chipkarten durch im Handel erhältliche spezielle Schutzhüllen zusätzlich geschützt werden.