Stand: 27.10.2025

1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für den Erwerb und die Nutzung der über die MVB-App erwerbbaren, elektronischen Fahrkarten (sog. HandyTickets).
    Der Verkauf von HandyTickets über die MVB-App erfolgt im Namen und auf Rechnung der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (im Folgenden „MVB“ genannt).
    Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden; sofern das Beförderungsmittel im Auftragsverkehr fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.
    Im Übrigen gelten die einheitlichen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes marego in der jeweils gültigen Fassung.

2. Allgemeine Bestimmungen zum Erwerb von HandyTicktes in der MVB-App

    2.1 Für den Erwerb eines HandyTickets ist das Herunterladen und Installieren der MVB-App für iOS- oder Android-Betriebssysteme auf ein mobiles Endgerät notwendig. Zudem muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe von persönlichen Daten in der MVB-App registrieren und ein Kundenkonto erstellen. Einzelheiten dazu regeln die Nutzungsbedingungen für die MVB-App in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter in der MVB-App.

    2.2 Die MVB-App bietet HandyTickets zum Erwerb an. Der Kunde kann keinerlei Anspruch auf die Nutzung der Funktionalitäten geltend machen. Ist der Erwerb eines HandyTickets aus technischen Gründen nicht möglich, so ist jede Haftung der MVB für sämtliche, daraus entstehenden Schäden ausgeschlossen. Die fehlende Funktionsfähigkeit der MVB-App legitimiert den Kunden nicht, eine Fahrt ohne gültige Fahrtkarte anzutreten.

    2.3 Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlungsweise) bei Änderungen unverzüglich in seinem Kundenkonto entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist der Zahlungsdienstleister Adyen bzw. die MVB berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

    2.4 Es wird jeweils ein eingeschränktes Ticketsortiment als personengebundene Tickets angeboten. Zu Kontrollzwecken werden auf dem elektronischen Ticket folgende persönlichen Daten angegeben: Name, Vorname und Geburtsdatum. Während der Nutzung des Beförderungsmittels ist ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild (keine Kopie) mitzuführen. Bei einer Fahrausweiskontrolle ist dieses unaufgefordert vorzuzeigen.

    2.5 Die MVB-App ermöglicht es dem Kunden, nach erfolgtem Herunterladen und Installieren, bargeldlos HandyTickets zu erwerben. Das angeforderte HandyTicket wird via Datenübertragung unverzüglich in der MVB-App für den Kunden bereitgestellt. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und der MVB durch Bereitstellung des HandyTickets in der Ticketübersicht zustande. Die Bereitstellung ist erfolgt, wenn das Handyticket in der MVB-App vollständig angezeigt wird. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die MVB weist darauf hin, dass die Übertragung des HandyTickets über das Mobilfunknetz des Mobilfunkanbieters des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten.

    2.6 Die Gültigkeit des HandyTickets beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem das HandyTicket in der MVB-App vollständig angezeigt wird. Die Gültigkeitsdauer wird dem Kunden in der MVB-App angezeigt. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung ist ausgeschlossen. Der Kauf von HandyTickets für ein späteres Gültigkeitsdatum als das Kaufdatum (Vorverkauf) ist nicht möglich. Ein Anspruch auf den Kauf von HandyTickets im Vorverkauf besteht nicht.

    2.7 Vor Betreten des Verkehrsmittels muss der Kauf HandyTickets (= vollständiges Anzeigen des HandyTickets in der MVB-App) abgeschlossen sein. Wird das HandyTicket erst im Verkehrsmittel angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.

    2.8 Beim Kauf eines HandyTickets über die MVB-App muss das HandyTicket zu Kontrollzwecken im Display des mobilen Endgeräts des Kunden angezeigt werden können. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des HandyTickets zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch. Das mobile Endgerät ist zu Kontrollzwecken des HandyTickets bei der Fahrt sowie in fahrkartenpflichtigen Bereichen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Fahr- bzw. Prüfpersonal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen. Rabattberechtigungen (z.B. Ermäßigungen) müssen zusammen mit dem HandyTicket vorgezeigt werden.

    2.9 Kann der Nachweis des HandyTickets bei einer Kontrolle wegen Versagens des mobilen Endgeräts des Kunden nicht erbracht werden (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku, etc.), wird dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gewertet. Gleiches gilt für den Fall, dass Rabattberechtigungen nicht vorgezeigt werden können. Für die Fälle der Nichtverfügbarkeit oder der fehlerhaften beziehungsweise unvollständigen Übertragung des HandyTickets ist der Kunde vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben. Nur direkt in der MVB-App angezeigte HandyTickets sind gültig. Screenshots, auch von gültigen HandyTickets, berechtigen nicht, Beförderungsleistungen in Anspruch zu nehmen und werden als ungültige Fahrkarte gewertet. Es ist nicht gestattet, Screenshots von HandyTickets oder Teilen davon in Umlauf zu bringen. Entsprechend identifizierte Kunden werden umgehend im Verkaufssystem gesperrt und können bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht werden.

    2.10 Die MVB-App wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten können dem Kunden jedoch durch das erforderliche Herunterladen der MVB-App bzw. der darin erworbenen Tickets entstehen. Die Kosten können abhängig vom Mobilfunkanbieter variieren. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter.

    2.11 Fahrkarten für außerhalb des marego-Nutzungsgebiets stattfindende Fahrten sind nicht mit der MVB-App erwerbbar. Vor Antritt solcher Fahrten ist eine gültige Fahrkarte auf andere Weise zu erwerben.

    2.12 Die MVB bedient sich zur Abwicklung des Verkaufs von HandyTickets des IT-Dienstleisters TAF mobile GmbH, Leutragraben 2-4, 07743 Jena und des Finanzunternehmens Adyen N.V., Simon Carmiggeltstraat 6, 1011 DJ, Amsterdam, Niederlande (im Folgenden „Adyen“ genannt). Zu diesem Zweck werden erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt; für nähere Informationen hierzu wird auf die Datenschutzerklärung zur MVB-App verwiesen.

3. Anmeldung

    Um den e-Payment-Service zum Kauf von HandyTickets in vollem Umfang nutzen zu können, muss sich der Kunde über die MVB-App unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Daten registrieren:

    • Anrede
    • Name und Vorname sowie vollständige Adresse
    • Geburtsdatum
    • E-Mail-Adresse
    • gewünschte Zahlart
    • Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
    • Mobilfunknummer (optional)

    Die Verantwortung für die Korrektheit der eigenen Daten liegt beim Kunden. Das betrifft auch erforderliche Änderungen bei Umzug, Namensänderung, Bezahldaten (PayPal, Kreditkarte, Providerpayment), Korrekturen für Falscheingaben etc.

4. Bestellung und Vertragsabschluss

    Der Vertragsabschluss kommt mit der MVB zustande. Mit Absenden einer Bestellung des gewünschten HandyTickets über die MVB-App gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Mit der Abgabe seines Angebots akzeptiert der Kunde diese AGB. Die Annahme des Kaufvertrages erfolgt durch Absendung des HandyTickets. Nach Vertragsabschluss (Ticketversand) erfolgt die Sendung einer Kaufbestätigung per E-Mail. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Erstattungen und Stornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Haftung und Schadensersatz

    5.1 Transaktionen, die durch falsch genutzte oder installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer von Fahrkartenbestellungen auf den vom Dienstleister der MVB genutzten Server vollständig und erfolgreich abgelaufen ist und die Fahrkarten versandt wurden. Die MVB übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Nutzen der MVB-App ausgelöst werden könnten, soweit die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Mitarbeiter oder von Mitarbeitern der Partner oder als Dienstleister von der MVB beauftragten Unternehmen verursacht wurden. Die MVB haftet nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.

    5.2 Die Haftung der MVB sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht,

    • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
    • bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

    5.3. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die MVB bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nichtleitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.

6. Datenschutz

    Im Rahmen des Erwerbs und der Nutzung von HandyTickets über die MVB-App und für die weitere ordnungsgemäße Bearbeitung werden von der MVB personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Kunden und alle damit einhergehenden Verarbeitungen werden nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und weiterer einschlägiger Gesetze von der MVB durchgeführt. Hierzu werden sich verschiedener Dienstleister/Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DS-GVO bedient. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung den kundenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung der MVB-App entnommen werden. Diese steht in der MVB-App zur Verfügung.

7. Rechte und Pflichten des Kunden

    7.1 Der Kunde ist für die Dauer der Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrages zur MVB-App berechtigt, die internetbasierten Verkaufsdienste in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

    7.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten. Der Kunde hat den Anbieter umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Jeder Kunde trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten in der MVB-App.

    7.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten bei Veränderungen in seinem persönlichen Login-Bereich der MVB-App unverzüglich zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für Adresse, E-Mail-Adresse und Angaben zu dem gewählten Zahlverfahren. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so sind die MVB, Adyen sowie der Verkehrsverbund marego und seine Partnerunternehmen berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

    7.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei Verlust oder Diebstahl des von ihm für die MVB-App verwendeten mobilen Endgerätes umgehend sein Nutzerkonto vorübergehend sperren lassen, um einen Missbrauch zu verhindern (handyticket@mvbnet.de). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Jeder erfolgte Kauf beziehungsweise jede Inanspruchnahme von Leistungen, die auf den vom Kunden registrierten Account erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst. Mehraufwendungen, die der MVB und ihren Partnern dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Meldepflichten nicht nachkommt, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

8. Kündigung

    8.1 Der Kunde ist berechtigt, den Nutzungsvertrag für die MVB-App jederzeit ohne Angabe von Gründen über die MVB-App durch Stellung eines Löschantrags für sein Nutzerkonto zu kündigen. Bis zur endgültigen Abwicklung des Nutzungsvertrages nach einer Kündigung gelten diese AGB weiter. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unberührt.

    8.2 Die MVB behält sich das Recht vor, das Kundenkonto zu sperren oder zu löschen und den Kunden von dem Erwerb von HandyTickets auszuschließen, wenn der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat, im Zusammenhang mit dem Erwerb von HandyTickets gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB oder andere anwendbare Vertragsbedingungen verletzt oder ein anderer wichtiger Grund (insbesondere wenn es zu einer Rücklastschrift kommt, die die MVB nicht zu vertreten hat oder der Einzug einer fälligen Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen scheitert) gegeben ist.

9. Änderungsvorbehalt

    Änderungen von Beförderungsentgelten und -bedingungen sowie Tarifbestimmungen sind gemäß § 39 PBefG allgemein verbindlich und werden Vertragsinhalt.
    Im Übrigen ist die MVB auch zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Die MVB wird diese Änderungen nur aus triftigen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen durchführen (§ 315 BGB).
    Die AGB sind jederzeit in der aktuellen Fassung in der MVB-App abrufbar.

10. Verbraucherstreitbeilegung

    Die MVB hat sich zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern gemäß § 4 söp-Satzung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.
    Zuständig ist die folgende Stelle:
    Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
    Fasanenstr. 81
    10623 Berlin
    www.schlichtung-reise-und-verkehr.de

11. Schlussbestimmungen

    11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    11.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

    11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Magdeburg.