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Ab Montag: Medizinische Masken in Bussen und Bahnen Pflicht

Mit der neuen Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Eindämmung des Corona-Virus müssen auch in den Fahrzeugen der MVB medizinische Masken getragen werden.

Ab Montag, den 25. Januar müssen in allen Straßenbahnen und Bussen medizinische Gesichtsmasken zur Bedeckung von Mund und Nase getragen werden. Dazu zählen die bekannten blauen OP-Masken und Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95.

Im Rahmen der normalen Fahrkartenkontrolle wird auch die Maskentragepflicht kontrolliert. In der ersten Zeit wird die MVB mit viel Augenmaß vorgehen und Kulanz zeigen, wenn statt einer medizinischen Maske, noch eine Alltagsmaske getragen wird. Ein Bußgeld erhebt das Unternehmen nicht. Das ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt dem Ordnungsamt und der Polizei.