Sozialticket ab Mittwoch in den MVB-Verkaufsstellen erhältlich

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Mit Otto-City-Card für nur 19 Euro monatlich mobil / Pilotphase beginnt am 1. Mai

Am 1. Mai beginnt die Pilotphase zur Einführung eines Sozialtickets für den Öffentlichen Personennahverkehr. Berechtigte Magdeburgerinnen und Magdeburger können das Ticket ab Mittwoch, 29. April, unter Vorlage einer gültigen Otto-City-Card und des Personalausweises zum Preis von 19 Euro in jedem MVB-Häuschen oder im MVB-Kundenzentrum erwerben. Erster möglicher Gültigkeitstag ist der 1. Mai. Für bereits bestehende Abo-Fahrkartenverträge gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Die Umsetzung der Pilotphase hat der Stadtrat am 26. März beschlossen.

Sozialticket ist Monatskarte

Das Sozialticket ist eine persönliche Monatskarte für das Stadtgebiet Magdeburg, die nicht an den Kalendermonat gebunden ist. Der Gültigkeitsbeginn ist frei wählbar. Das Ticket gilt einen Monat, etwa vom 15. Mai bis zum 14. Juni. Es kann bis zu zehn Tage im Voraus erworben werden und entspricht in seinem Leistungsumfang der regulären Monatskarte der Tarifzone Magdeburg. Das Ticket ermöglicht unbegrenzt viele Fahrten mit Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen und Regionalzügen im Stadtgebiet. Voraussetzung für den Erwerb sind ein gültiger Stadtpass und die Vorlage des Personalausweises.

Hier ist das Ticket erhältlich

Zum Verkaufsstart erweitern die MVB ihre Öffnungszeiten und schaffen zusätzliche Möglichkeiten zum Erwerb des Sozialtickets: Das MVB-Kundenzentrum, regulär mittwochs geschlossen, öffnet am Mittwoch, 29. April, zusätzlich von 9.00 bis 14.00 Uhr. Auch das MVB-Häuschen an der Haltestelle Kastanienstraße ist bis einschließlich 8. Mai verlängert erreichbar – täglich von 8.00 bis 15.30 Uhr. Darüber hinaus kann das Sozialticket am MVB-Häuschen Ernst-Reuter-Allee/Breiter Weg (montags bis freitags von 06.15 bis 20.00 Uhr, samstags von 10.00 bis 17.00 Uhr) sowie im Infopoint am ZOB (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr) erworben werden.

„Anspruch auf einen Stadtpass haben alle Leistungsbezieher bzw. Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern II, VIII und XII sowie nach dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz und auf Kinderzuschlag“, informiert der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk. „Wer zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört und noch keinen Stadtpass besitzt, kann einen Antrag beim Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg oder in allen Bürgerbüros stellen.“