Das Sozialticket
Der Stadtrat Magdeburg hat am 26. März 2026 eine Pilotphase für ein Sozialticket im ÖPNV beschlossen. Das Ticket kostet 19 Euro monatlich. Damit möchte die Landeshauptstadt Magdeburg Inhaberinnen und Inhabern des Stadtpasses bzw. der Otto-City-Card die Nutzung des ÖPNV erleichtern.
Die Pilotphase läuft vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027. In diesem Zeitraum soll geprüft werden, ob das Sozialticket dauerhaft eingeführt werden kann.
Das Sozialticket ist eine persönliche Monatskarte für die Tarifzone Magdeburg, die nicht an den Kalendermonat gebunden ist. Der Gültigkeitsbeginn ist frei wählbar. Das Ticket gilt einen Monat, etwa vom 15. Mai bis zum 14. Juni. Es kann bis zu zehn Tage im Voraus erworben werden. Das Ticket ermöglicht unbegrenzt viele Fahrten mit Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen und Regionalzügen im Stadtgebiet. Voraussetzung für den Erwerb sind ein gültiger Stadtpass bzw. Otto-City-Card sowie die Vorlage des Personalausweises.
Wichtige Fakten auf einen Blick:
-
Preis: 19,00 Euro mtl.
Gültigkeitsdauer: vom 1. Geltungstag 0 Uhr bis 4 Uhr des gleichen Kalendertages im Folgemonat. Fällt das Ende der Gültigkeitsdauer auf einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, endet die Gültigkeit um 4 Uhr am letzten Kalendertag des Monats.
Übertragbarkeit: gültig für 1 Person. Nicht übertragbar. Vor- und Zuname werden vom Verkaufspersonal in Druckbuchstaben eingetragen. Gültig nur in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtausweis.
Geltungsbereich: auf allen Linien, in alle Richtungen in den Straßenbahnen, Bussen, S-Bahnen und Regionalzügen im innerhalb der Preisstufe Magdeburg
Mitnahmeregelung: kostenlose Mitnahme 1 Fahrrad (Fahrradmitnahme begrenzt, Personen haben Vorrang)
Voraussetzung: nur für Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses bzw. der Otto-City-Card
Wo kann ich das Sozialticket kaufen?
Berechtigte Magdeburgerinnen und Magdeburger können das Ticket unter Vorlage einer gültigen Otto-City-Card bzw. eines Stadtpasses und des Personalausweises in jedem MVB-Häuschen oder im MVB-Kundenzentrum erwerben.
Was kostet das Sozialticket?
Das Sozialticket kostet 19,00 EUR im Monat und ist durch die Stadtpassinhaberinnen und -inhaber (bzw. Otto-City-Card) selbst zu finanzieren. Auf der Monatskarte wird der reguläre Tarifpreis ausgewiesen. Die Monatskarte ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Wichtig: Das Sozialticket darf nicht verfälscht werden, d. h. nicht laminiert oder beklebt werden. Bei Verlust des Tickets muss dieses neu erworben werden.
Wer hat Anspruch auf ein Sozialticket?
Alle Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Stadtpasses / Otto-City-Card (OCC), welche keinen Anspruch auf ein Schülerticket haben.
Wichtig: Anspruchsberechtigt auf ein Schülerticket sind alle Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen vom 1. bis 13. Schuljahrgang. Auch Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung sind berechtigt. Dabei muss der Wohnsitz in Magdeburg sein und eine Magdeburger Schule besucht werden. Weiterführende Informationen zum Schülerticket finden Sie hier.
Wer hat Anspruch auf einen Stadtpass bzw. eine Otto-City-Card?
Anspruch auf den Stadtpass bzw. die Otto-City-Card haben Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Arbeitslosengeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) (Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) (KiZ)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach dem SGB VIII für Kinder in Heimen oder bei Pflegefamilien
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Sollten Sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören und noch keinen Stadtpass (OCC) besitzen, stellen Sie bitte einen Antrag beim Sozial- und Wohnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg, bei den städtischen Sozialdienstmitarbeitenden, bei der Stadtwache, in den Bürgerbüros oder im Familieninformationsbüro (FIB) der Stadt Magdeburg. Für den Erwerb des Sozialtickets ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich. Nähere Informationen zum Stadtpass bzw. zur Otto-City-Card finden Sie auf der Webseite der Stadt Magdeburg.
Besitzer eines gültigen Stadtpasses / Otto-City-Card müssen keinen neuen oder separaten Antrag auf ein Sozialticket stellen.
Was passiert mit dem bisher gewährten Guthaben auf dem Stadtpass / der Otto-City-Card?
Das monatliche Guthaben in Höhe von 5 Euro für den Erwerb von Fahrscheinen bei der MVB wird während der Dauer der Pilotphase für Inhaber des Stadtpasses bzw. der Otto-City Card beibehalten.
Wichtig: Es kann nur zwischen dem Sozialticket oder dem monatlichen Guthaben von 5 Euro gewählt werden. Die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Vergünstigungsangebote ist ausgeschlossen.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Sozialticket finden Sie als PDF unter folgendem Link:
FAQ Sozialticket Magdeburg
