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Ab sofort gilt die 3G-Regel im ÖPNV

Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 24. November 2021 gilt die 3G-Regel auch bei der MVB. Dies ist ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat und bedeutet, dass Fahrgäste mit unseren Fahrzeugen nur fahren dürfen, wenn sie gegen das Corona-Virus geimpft, vom Corona-Virus genesen oder dagegen getestet sind. Die 3G-Pflicht gilt auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind.

Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen laut Gesetz ein negatives Testergebnis nachweisen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.

Welche Nachweise gelten?

  • Impfnachweis vollständig geimpfter Personen (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesungsnachweis (nicht länger als 180 Tage)
  • Testnachweis (zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest, nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden))

Wie wird das kontrolliert?

Die 3G-Regelung wird, wie im Gesetz vorgesehen, stichprobenartig kontrolliert. Wir bitten um Verständnis, dass eine flächendeckende Kontrolle nicht möglich ist. Das Fahrpersonal der MVB übernimmt diese Kontrollen nicht.

Weiterhin muss eine medizinische Maske getragen werden.