VertragsbedingungenVertragsbedingungen

Vertragsbedingungen für die Abo:cleverCard im Jahres-Abonnement

01. Voraussetzungen des Abonnements
Voraussetzung für die Teilnahme am ABO ist, dass die Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH – nachfolgend MVB genannt – ermächtigt wird, das jeweilige tarifliche Fahrgeld monatlich sowie sonstige fällige Beträge von einem in der Bundesrepublik Deutschland geführten Girokonto abzubuchen.

02. Gesamtschuldnerhaftung

Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haften der Abonnent und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Abonnenten und des Kontoinhabers aus dem Abonnementvertrag.

03. Vertragsabschluss

Das Jahres-ABO kann beantragt werden von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben bzw. deren gesetzliche Vertreter. Weiterhin beginnt es zum 1. eines jeden Monats, wenn der Bestellschein bis zum 20. des Vormonats am Kiosk der MVB mit Vorlage des Personalausweises sowie der Kontenkarte vorliegt. Darüber hinaus können persönliche Vertragsabschlüsse bis zum 01. des Monats im ABO-Büro der MVB abgeschlossen werden. Der Vertrag kommt mit Eingang des vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten und unterschriebenen Bestellscheins zustande.

04. Fahrgeld / Fälligkeit

04.1

Der ABO- Fahrausweis wird dem Abonnenten vor Beginn des Abonnementjahres auf dem Postweg übersandt. Das Fahrgeld ist monatlich jeweils zum Anfang eines Monats fällig.

04.2
Der Abonnent ist verpflichtet, den monatlichen Betrag ab Monatsbeginn bis zur Abbuchung auf dem in der Einzugsermächtigung genannten Konto bereitzuhalten.

04.3
Kosten, die insbesondere aus nicht ausreichender Kontendeckung, Kontenauflösung oder durch einen anderen nicht von der MVB zu vertretenden Grund entstehen, hat der Abonnent zu tragen und sind vom Abonnenten einzuzahlen. Sie sind sofort fällig.

04.4
Bei Tarifänderungen wird der veränderte Fahrpreis Vertragsinhalt, über den im Vorfeld durch die MVB informiert wird.

05. ABO- Fahrausweis

05.1
Die Abo:CleverCard besteht aus einer Kundenkarte und der jeweils gültigen Wertmarke. Der Abonnent hat den Fahrausweis auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich dem ABO-Büro anzuzeigen.

05.2
Vor Benutzung ist die für den jeweiligen Monat gültige Wertmarke in die Hülle mit der Kundenkarte einzustecken.

05.3
Bei ungekündigten ABO-Verträgen werden 6 Wertmarken für das Folgehalbjahr nach dem 15. des Vormonats postalisch zugestellt.

06. Vertragsdauer, Beendigung

Der Abo-Vertrag gilt 12 Monate. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der ABO-Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann dann zum 1. des folgenden Monats gekündigt werden. Eine Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich erfolgen. Die noch gültigen Wertmarken müssen gleichzeitig mit zurückgegeben werden. Die Kundenkarte ist nach Ablauf des Gültigkeitsmonats nachzureichen. Endet der Vertrag für die Abo:cleverCard vor Ablauf des ersten 12-Monatszeitraumes, so wird für die bis dahin in Anspruch genommenen Monate die Differenz zwischen den monatlichen Einzugsbeträgen und dem Preis der Monatskarte zum Normaltarif im nächsten Monat nacherhoben. Über abweichende Regelungen, wie zum Beispiel der Todesfall des Abonnenten oder Schwerbehindertenausweis, entscheidet die MVB im Einzelfall.

07. Änderungen

Änderungen im ABO-Vertrag, z.B. Änderungen der Wohnanschrift oder des Namens sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Änderungen der Bankverbindung sind bis spätestens 20. des Monats für den Folgemonat einzureichen. In diesem Fall muss eine neue Einzugsermächtigung vorgelegt werden. Geht die Einzugsermächtigung nach dem 20. eines Monats zu, kann die Abbuchung erst ab dem übernächsten Monat erfolgen. Mögliche Rückbuchungsgebühren der Banken gehen zu Lasten des Abonnenten.

08. Verlust oder Zerstörung

Für in Verlust geratene oder zerstörte Wertmarken wird kein Ersatz geleistet. Kundenkarten, die verloren wurden, werden in der ABO-Büro gegen eine Gebühr von 10,20 Euro und Vorlage der restlichen Wertmarken ersetzt.

09. Erstattung

Eine Erstattung nicht ausgenutzter Monatskarten – ausgenommen im Todesfall – wird nicht vorgenommen. Im Todesfall ist die Sterbeurkunde vorzulegen sowie die Kundenkarte und die verbleibenden Wertmarken zurückzugeben.

10. Nutzungsbestimmungen

Die persönliche Abo:cleverCard ist nicht übertragbar und kann im gesamten Streckennetz der MVB ganztägig für 1 Person und 1 Hund oder 1 Fahrrad (außerhalb des Berufsverkehrs: werktags von 8 bis 14 Uhr und von 18 bis 6 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig) genutzt werden. Sie gilt Montag bis Freitag von 19.00 Uhr bis 4.00 Uhr nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig als Familienkarte für einen weiteren Erwachsenen und 3 Kinder bis zum 14. Geburtstag. Die Kundenkarte muss mit der Unterschrift des Inhabers versehen sein. Bei Kontrollen ist ein geeigneter Legitimationsnachweis vorzulegen.
Die übertragbare Abo:cleverCard und die 9 Uhr Abo:cleverCard sind übertragbar und können im gesamten Streckennetz der MVB ganztägig bzw. werktags von 9.00 Uhr bis 4.00 Uhr für 1 Person und 1 Hund oder 1 Fahrrad (außerhalb des Berufsverkehrs: werktags von 8 bis 14 Uhr und von 18 bis 6 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztägig) genutzt werden. Sie gelten Montag bis Freitag von 19.00 Uhr bis 4.00 Uhr nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig als Familienkarte für 2 Erwachsene und 3 Kinder bis zum 14. Geburtstag.

11. Außerordentliche Beendigung des ABO- Vertrages

11.1
Die MVB ist berechtigt, den ABO-Vertrag außerordentlich zu kündigen,

  • wenn der Abonnent aus nicht von der MVB zu vertretenden Gründen in Zahlungsrückstand gerät und die MVB erfolglos gemahnt hat. In diesem Fall hat der Abonnent unverzüglich die Kundenkarte und die Wertmarken an die MVB (Abo-Büro) zurückzugeben. Im Falle der Nichtrückgabe der ABO-Fahrausweise ist der Abonnent zur Zahlung des jeweiligen Monatsbetrages für die noch vorhandenen Wertmarken verpflichtet oder
  • die Eröffnung des Vergleichs- oder des Konkursverfahrens über das Vermögen des Abonnenten oder Kontoinhabers beantragt worden ist.

Die Aufzählung ist nicht abschließend.

11.2

Eine erneute Teilnahme am Abonnement mit monatlichem Einzug des Fahrgeldes vom Girokonto ist nicht mehr möglich.

11.3

Die Ziffer 6 letzter Satz gilt entsprechend.

12. Benutzung eines ungültigen ABO-Fahrausweises

Wer mit einem ungültigen oder ungültig gewordenen ABO-Fahrausweis (siehe Punkt 5.1) in einem öffentlichen Verkehrsmittel angetroffen wird, gilt als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis im Sinne der Beförderungsbedingungen mit allen straf- und zivilrechtlichen Folgen.

13. Verjährung

Ansprüche aus dem Abonnementvertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Magdeburg.

15. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ungültig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

E-Mail an die MVB